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Teilnahmebedingungen – „Hausgeld & Strom & Internet frei für ein Jahr“
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion sind die im Projekt „Vierzig549“ auftretenden Verkäufer bzw. 
Projektpartner.
2. Aktionszeitraum
Die Aktion gilt für den Zeitraum vom 20.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026. 
Maßgeblich ist das Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrages. 
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen natürlichen Personen, die im Aktionszeitraum 
eine Wohnung aus dem im Projekt Vierzig549 angebotenen Portfolio (NUR BAUFELD 1.2
/ Hildegard) erwerben. Eine Kombination mit anderen Aktionen oder Rabatten ist 
ausgeschlossen.
4. Aktionsleistung
Beim Erwerb einer Wohnung innerhalb des Aktionszeitraums übernimmt der Veranstalter 
für die Dauer von 12 Monaten ab Übergabe der Immobilie das gemäß Wirtschaftsplan 
festgelegte monatliche Hausgeld der erworbenen Einheit.
Die Kostenübernahme umfasst ausschließlich die im Hausgeld enthaltenen, laufenden 
Bewirtschaftungskosten, insbesondere Kosten für Wasser, Heizenergie sowie sonstige 
Betriebskosten gemäß aktueller Hausgeldabrechnung.
Zusätzlich übernimmt der Veranstalter für die Dauer von 12 Monaten die Kosten für 
Strom sowie einen Internetanschluss mit einer Bandbreite von bis zu 50 Mbit/s, auch 
wenn diese nicht Bestandteil des Hausgeldes sind. Die Auswahl des jeweiligen Anbieters 
und Tarifs erfolgt durch den Veranstalter. Die Übernahme der Kosten für Strom und 
Internet erfolgt bis zu einem angemessenen, haushaltsüblichen Verbrauch.
Nicht umfasst sind insbesondere:
- Grundsteuer
- Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage sowie Sonderumlagen
- Kosten für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Kosten, die durch einen über das übliche Maß hinausgehenden oder zweckfremden 
Verbrauch entstehen
- individuell vom Erwerber abgeschlossene Zusatz- oder Sonderverträge, die über die 
bereitgestellten Leistungen hinausgehen
Die konkrete Ausgestaltung und Abwicklung der Kostenübernahme richtet sich nach den 
vertraglichen Vereinbarungen sowie den jeweils maßgeblichen Abrechnungsgrundlagen 
(insbesondere Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung).
5. Beginn der Kostenübernahme
Die Übernahme der Hausgeldkosten beginnt ab Übergabe der Wohnung und endet 
automatisch nach Ablauf von 12 Monaten.
5. Auszahlungsform
Die Hausgeldübernahme erfolgt in Form einer direkten Kostenübernahme, wie in der
individuellen Zusatzvereinbarung geregelt.
6. Keine Barauszahlung
Eine Barauszahlung oder Übertragung der Leistung auf Dritte ist ausgeschlossen.
7. Vorzeitige Veräußerung oder Nichtnutzung
Bei einer vorzeitigen Veräußerung der Immobilie oder Nichtnutzung durch den Käufer 
erlischt der Anspruch auf die weitere Kostenübernahme.
8. Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Änderungen bei Energie- oder 
Nebenkostenpreisen sowie für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch externe Anbieter 
verursacht werden.
9. Änderung oder Beendigung der Aktion
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig zu 
beenden oder anzupassen, sofern sachliche Gründe dies erfordern.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

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