Teilnahmebedingungen – Mai‑Aktion „Baufeld Hildegard“
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion sind die im Projekt „Baufeld Hildegard“ auftretenden Verkäufer bzw. Projektpartner.
2. Aktionszeitraum
Die Aktion gilt für den Zeitraum vom 01.05.2026 bis einschließlich 31.05.2026. Maßgeblich ist das Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die im Aktionszeitraum eine Wohnung im Baufeld Hildegard erwerben. Pro Käufer bzw. Kaufvertrag wird ein Gutschein gewährt.
4. Gutschein
Pro abgeschlossenen Kaufvertrag wird ein Gutschein in Höhe von 1 % des beurkundeten Wohnungskaufpreises gewährt.
Der Gutschein wird als zweckgebundener Gutschein ausgegeben. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
5. Anbieterwahl
Der Gutschein kann für einen Anbieter nach Wahl des Käufers eingelöst werden (z. B. Reise, Einrichtung, Technik).
Sofern der gewünschte Anbieter nicht realisierbar ist, wird ein gleichwertiger Gutschein bei einem alternativen Anbieter zur Verfügung gestellt.
6. Vertragliche Regelung
Der Anspruch auf den Gutschein sowie dessen Einzelheiten werden verbindlich im notariellen Kaufvertrag geregelt. Ein Anspruch besteht ausschließlich bei wirksamem Abschluss des Kaufvertrags.
7. Ausgabe des Gutscheins
Die Ausgabe des Gutscheins erfolgt nach Abschluss des Kaufvertrags gemäß den im Kaufvertrag festgelegten Bestimmungen.
8. Sonstiges
Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus sachlichem Grund vorzeitig zu beenden oder anzupassen, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht und keine berechtigten Interessen der Teilnehmer entgegenstehen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.